Als Einwohner Deutschlands unterliegst Du nur dann der US-Steuer, wenn Du diese Vermögenswerte geerbt hast. Zum US-Vermögen können auch Aktien gehören, die an US-Märkten kotiert sind (z.B. Sunrun oder Beyond Meat). Dabei ist zu beachten, dass die Freigrenze auf USD 60,000 festgelegt ist. Haben die US-Vermögenswerte also einen Wert von weniger als USD 60,000, besteht weder eine Deklarations- noch eine Steuerpflicht in den USA.
Da Dein Inyova-Portfolio über verschiedene Länder gut diversifiziert ist, trifft dies in der Regel erst ab einem Anlagewert von EUR 200,000 zu. Sollte dies auf Dich zutreffen, kannst Du uns gerne für weitere Details zu Deinem Portfolio kontaktieren: support@inyova.de.