Was passiert, wenn ich den Mindestanlagebetrag bis zum 31. Oktober 2024 nicht erreiche?
Wenn Du den Mindestanlagebetrag von 2.000 EUR bis zum 31. Oktober 2024 nicht erreichst, wird Dein Konto veräußert und geschlossen. In diesem Fall wird Dein Geld (der Nettoinventarwert Deines Portfolios an nächsten Handelstag) auf Dein Referenzkonto zurücküberwiesen.
Was ist, wenn meine Gesamtinvestition 2.000 EUR oder mehr betrug, mein Kontostand aber aufgrund der Wertentwicklung meiner Investition derzeit unter dem Schwellenwert liegt?
In diesem Fall kannst Du Inyova-Kund*in bleiben und Dein Konto wird nicht veräußert.
Was passiert, wenn ich Geld von Inyova abhebe und mein Kontostand dadurch unter den Schwellenwert sinkt?
Abhebungen beeinflussen Deine Gesamtinvestition. Wenn Du zum Beispiel ursprünglich 2.000 EUR investiert hast, aber eine Abhebung von 500 EUR beantragt hast, beträgt Deine Nettoinvestition nur noch 1.500 EUR. In diesem Fall bist Du von den Änderungen betroffen und müsstest Dein Konto aufstocken, um den Mindestanlagebetrag von 2.000 EUR zu erreichen.